Nutzungsordnung Beachvolleyballanlage „An der Rennbahn“

 

§1 Anerkennung der Nutzungsordnung

Mit dem Betreten der Beachvolleyballanlage wird die Nutzungsordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

§2 Nutzungsberechtigung

(1) Die Beachvolleyballanlage ist Eigentum des Schwelmer Sport Club 1895 e.V. Spielberechtigt sind ausschließlich jene Personen/Vereine, die das jeweilige Spielfeld reserviert haben. Eine Reservierung kann nur durch volljährige Personen getätigt werden. Eine Reservierung erfolgt über das Buchungssystem ebusy auf der Homepage des Schwelmer Sport Club 1895 e.V.

(2) Vereine/Dauermieter können die Beachvolleyballplätze für die komplette Saison (s. §4) oder für bestimmte Zeiträume in der Saison für ihr Training reservieren. Hierzu muss ein entsprechender Nutzungsantrag ausgefüllt und in der Geschäftsstelle des Schwelmer Sport Club 1895 e.V. eingereicht werden (per Post oder per E-Mail).  Der Verein prüft den Antrag und erteilt die entsprechende Genehmigung. Erst nach Zugang der Genehmigung darf die Anlage bespielt werden. Die Buchung gilt für den auf dem Antrag angegebenen Zeitraum. Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung.

(3) Die gültigen Tarife und Stornierungsbedingungen sind der Tarifordnung zu entnehmen.

§3 Ordnung und Sauberkeit

(1) Die Sandflächen sind nach Beendigung der Nutzung von den Nutzern mit den bereit gestellten Geräten abzuziehen.

(2) Jeder Nutzer der Anlage ist verpflichtet, das Gelände ordentlich zu verlassen. Unrat und Müll sind in den vorhandenen Müllbehältern zu entsorgen.

(3) Das Rauchen ist auf der gesamten Sportanlage „An der Rennbahn“ verboten (außer in den gekennzeichneten Bereichen).

(4) Essen ist auf der Sandfläche nicht gestattet.

(5) Glasflaschen sind auf der Beachvolleyballanlage nicht gestattet.

(6) Der Konsum von Alkohol ist auf der Beachvolleyballanlage nicht gestattet.

(7) Tiere sind auf der Beachvolleyballanlage nicht gestattet.

(8) Das Spielen im Sand ist auf den Volleyballfeldern verboten. Im übrigen Bereich dürfen Kinder spielen, solange die Sportler nicht gestört werden. Es dürfen keine Sandburgen oder Sandlöcher gegraben werden, um die Gesundheit der Sportler nicht zu gefährden.

(9) Vor verlassen der Beachvolleyballanlage bitte den an Körper und Kleidung haftenden Sand entfernen.

(10) Die sanitären Anlagen sind sauber und ordentlich zu verlassen.

(11) Bei Zuwiderhandlungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, können die zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes nötigen Kosten dem Verursacher auferlegt werden.

§4 Betriebszeiten

(1) Die Betriebszeiten sind im Allgemeinen von Mai bis September. Die Uhrzeiten sind dem Belegungsplan zu entnehmen. Die Platzfreigabe/-sperrung wird durch den Schwelmer Sport Club 1895 e.V. erteilt. Zeiten außerhalb der Saison können auf Anfrage gebucht werden.

(2) Außerhalb der Betriebszeiten ist das Betreten der Beachvolleyballanlage verboten.

(3) Der Schwelmer Sport Club 1895 e.V. hat das Recht, je nach Witterung eine Platzsperre wegen Unbespielbarkeit, zu verhängen. Bereits gebuchte und bezahlte Spielberechtigungen werden gutgeschrieben.

§5 Anordnungsbefugnis

Den Anordnungen und Weisungen des Platzwartes, der Trainer und des Veranstalters sind umgehend und ohne Ausnahme Folge zu leisten.

§6 Zuwiderhandlungen

(1) Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, können durch den Schwelmer Sport Club 1895 e.V. vom Besuch der Beachvolleyballanlage bzw. von Veranstaltung ausgeschlossen oder der Anlage verwiesen werden.

(2) Je nach Schwere des Verstoßes können Zuwiderhandelnde auf Zeit oder auf Dauer von der Benutzung oder dem Besuch der Anlage ausgeschlossen werden.

(3) Unberührt bleiben straf- und haftungsrechtliche Vorschriften.

§7 Außerordentliche Haftungsbestimmungen

(1) Der Schwelmer Sport Club 1895 e.V. übernimmt keine Haftung für:

1. In Verlust geratene Gegenstände

2. Sachbeschädigung durch Dritte

3. Schäden, Unfällen und Verletzungen infolge des Spielbetriebes oder bei Veranstaltungen durch Eigen- oder Fremdverschulden

(2) Der Benutzer haftet gegenüber dem Schwelmer Sport Club 1895 e.V. und Dritten für verursachte Beschädigung, mutwillige Sachbeschädigung, vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung Dritter. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.

(3) Jeder Benutzer ist für seine Person selbst haftbar.

§8 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Schriftform und des Beschlusses des Vorstands des Schwelmer Sport Club 1895 e.V.

 

Die Nutzungsordnung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

Der Vorstand

Schwelmer Sport Club 1895 e.V.

 

 

Tarifordnung Beachvolleyballanlage „An der Rennbahn“

§1 Geltungsbereich

(1) Für die Benutzung der Beachvolleyballanlage „An der Rennbahn“ werden Entgelte erhoben.

(2) Das Benutzungsverhältnis zwischen dem Schwelmer Sport Club 1895 e.V. und den Nutzern wird durch Nutzungsvertrag (Dauermieter/Vereine) oder Buchung über ebusy (Einzelbuchungen) geschlossen.

(3) Es gilt die Nutzungsordnung Beachvolleyball „An der Rennbahn“ in ihrer aktuellen Fassung.

 

§2 Nutzungsentgelt

(1) Die Höhe der zu zahlenden Entgelte richtet sich nach § 3.

(2) Die Entgeltpflicht erstreckt sich auf den in der Nutzungsvereinbarung vereinbarten Nutzungszeitraum und besteht unabhängig davon, ob die vereinbarte Nutzungszeit tatsächlich in Anspruch genommen wird (Ausnahmen s. §6)

§3 Höhe des Entgelts

(1) Die Höhe des Entgelts pro 60 Minuten ist gestaffelt, je nach Nutzergruppe:

- Mitglieder Schwelmer Sport Club 1895 e.V.                  kostenlos (Bedingungen: s. §4,1)

- Schulen (im Rahmen des Sportunterrichts)                     kostenlos

- Dauermieter (z.B. Vereine)                                               10,00 €

- Einzelbuchung                                                                  15,00 €

- Sportfremde Nutzung (z.B. Kindergeburtstag)                auf Anfrage

(3) Das Entgelt wird für eine 60-minütige Nutzungszeit erhoben, wobei die Nutzung nach angefangenen halben Stunden abgerechnet wird.

§4 Buchungsbedingungen

(1) Mitglieder des Schwelmer Sport Clubs 1895 e.V. können nach erfolgter Registrierung auf der Homepage des Vereins Plätze über das Buchungssystem ebusy buchen. Die Reservierung erfolgt nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz. Plätze können maximal 2 Wochen im Voraus gebucht werden.

Die Nutzung des Platzes ist für das Mitglied selbst zuzüglich drei weiterer Spieler für die Zeit der Buchung kostenlos. Der Platz darf nicht für Dritte gebucht werden. Das Mitglied muss während der gebuchten Einheit persönlich vor Ort sein. Wir behalten uns Kontrollen vor, Zuwiderhandeln kann sanktioniert werden.

(2) Schulen können im Rahmen des Schulunterrichts die Beachvolleyballplätze vormittags kostenlos nutzen. Anfragen sind per e-mail an info@schwelmer-sc.de zu richten. Erst nach Zugang der Genehmigung darf die Anlage bespielt werden.

(3) Dauermieter/Vereine können die Beachvolleyballplätze für die komplette Saison (inklusive Ferien) oder für bestimmte Zeiträume in der Saison für ihr Training reservieren. Hierzu muss ein entsprechender Nutzungsantrag ausgefüllt und in der Geschäftsstelle des Schwelmer Sport Club 1895 e.V. eingereicht werden (per Post oder per E-Mail).  Der Verein prüft den Antrag und erteilt die entsprechende Genehmigung. Erst nach Zugang der Genehmigung darf die Anlage bespielt werden. Die Buchung gilt für den auf dem Antrag angegebenen Zeitraum. Feiertage und lange Wochenenden müssen gesondert beantragt werden.

(4) Gastspieler können nach erfolgter Registrierung auf der Homepage des Schwelmer Sport Clubs 1895 e.V. Plätze über das Buchungssystem ebusy buchen. Die Reservierung erfolgt nach Verfügbarkeit.

(5) Die Beachvolleyballanlage kann auch für sportfremde Nutzung (z.B. Kindergeburtstage) gebucht werden. Anfragen sind per e-mail an info@schwelmer-sc.de zu richten.

 

§5 Fälligkeit

(1) Dauermieter/Vereine erhalten monatlich eine Rechnung. Die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes entsteht mit dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung. Die Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang fällig.

(2) Bei Buchungen über das Buchungssystem ebusy erfolgt die Zahlung per Lastschriftverfahren.

§6 Stornierung

(1) Dauermieter/Vereine buchen den Beachvolleyballplatz für den auf dem Nutzungsvertrag angegebenen Zeitraum. Einzelne Stunden können nicht storniert werden, außer der Platz ist aufgrund der Witterung (z.B. Starkregen, Gewitter, Sturm, etc.) nicht bespielbar.

Plätze, die für einzelne Veranstaltungen (z.B. Turniere, Trainingscamps, etc.) gebucht wurden, können bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden.

(2) Plätze, die über das Buchungssystem ebusy gebucht wurden, können 24h vor Nutzung kostenlos storniert werden.

§7 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Schriftform und des Beschlusses des Vorstands des Schwelmer Sport Club 1895 e.V.

Die Tarifordnung tritt am 17.03.2024 in Kraft.

Der Vorstand

Schwelmer Sport Club 1895 e.V.